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Neues Drohnengesetz erst ab 01.01.2021


Heute habe ich erfahren, dass aufgrund der Corona Pandemie die Übernahme der europäischen Drohnenregulierung nicht wie vorgesehen per 01. Juli 2020 in Kraft tritt, sondern auf den 01.01.2021 verschoben wird. Das sind richtig tolle oder schlechte Neuigkeiten, je nachdem auf welcher Seite Ihr steht, aber klar ist: die bisherige Schweizer Regulierung bleibt bis Ende 2020 weiterhin in Kraft.


Für alle diejenigen, welche wie ich eine Drohne unter 30 Kilo fliegen (offene Kategorie) gelten weiterhin folgende Grundregeln:

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Die maximale Flughöhe ist nach wie vor 150m obwohl meine Drohne DJI Mavic Pro bereits nicht mehr höher fliegt als 120m

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Ich fliege nie näher als 5 Km rund um Flugplätze und Heliports

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Ich fliege nie in der Nähe von Blaulichteinsätzen, da ein Rettungshelikopter in Gefahr kommen könnte oder sogar einen Anflug abbrechen müsste

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Ich fliege nie tief über Privatgrundstück oder über öffentliche Orte, wo sich Menschen aufhalten, schon gar keine Menschenansammlungen

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Ich fliege nicht in gesperrten Naturschutzgebieten

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Es ist in meiner Verantwortung, einem Luftfahrzeug (Helikopter etc) rechtzeitig auszuweichen und immer genügend Abstand zu anderen Luftfahrzeugen zu halten.

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Deswegen muss der direkter Sichtkontakt zur Drohne gegeben sein, sowie muss der Pilot jederzeit erkennen können in welche Flugrichtung er fliegt und in welcher Fluglage er sich befindet

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Ich kläre mit lokalen Behörden ab, ob es eine lokale Flugeinschränkung gibt (für die Stadt Zürich liegt aktuell keine lokale Flugbeschränkung vor, Stand 17.04.2020

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Beim Fliegen einer Drohne ab 500g muss ich ausreichend versichert sein und zwar zwingend eine Mindestdeckungssumme von 1 MIO CHF

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Generell empfehle ich euch allen, die Swiss Map Mobile App zu verwenden, welche die Schweizer Landeskarte (gemäss Bundesamt für Landestopographie) wiederspiegelt und die verschiedenen Regionen aufzeigt, welche überhaupt gar nicht oder nur unter ganz bestimmten Bedingungen geflogen werden dürfen, aber auch die Zonen, welche frei zum fliegen sind.

Wenn ihr noch mehr wissen wollt, hier gehts zum BAZL:

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https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/gutzuwissen/drohnen-und-flugmodelle/allgemeine-fragen-zu-drohnen.html

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https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/gutzuwissen/drohnen-und-flugmodelle/dronenguide.html

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https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/gutzuwissen/drohnen-und-flugmodelle/Europaeische_Drohnenregulierung_uebernommen.html

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Ich möchte anmerken, dass diese Angaben die ich oben hervorgehoben habe, Richtlinien sind, welche man auf der Webseite des Bundesamts für Zivilluftfahrt BAZL nachlesen kann. Für den Fall, dass ich etwas falsch interpretiert habe, oder rechtlich nicht korrekt niedergeschrieben habe, übernehme ich keine Verantwortung. Diese liegt bei jedem Drohnenpiloten selber.

 

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